Abschleppdienst & Parkbussen
Dürfen Sie als Besitzer oder Mieter eines Parkplatzes einen Falschparkierer abschleppen lassen?
- Grundsätzlich ja!
- Aber Achtung; Abschleppdienste offerieren zwar, diese Rechnung direkt vom Autohalter einzufordern, damit dem Auftraggeber für diesen Abschleppdienst keine Umtriebe entstehen. Gelingt es dem Falschparkierer jedoch beim Autoabschleppdienst das
Auto ohne Bezahlung abzuholen, bleiben Sie möglichweise auf der Rechnung sitzen.
- Bevor Sie also den Abschleppdienst wegen eines Falschparkierers auf Ihrem Parkplatz engagieren, informieren Sie sich anhand der unten aufgeführten Links und vermeiden Sie so, selber auf der Rechnung sitzen zu bleiben oder den Rechtsweg beschreiten zu müssen!
Links:
- Was tun gegen Falschparker: ADAC.de, 24.09.2019
- Kosten, Schadensersatzansprüche & Verwarngelder, tz.de, 7.2.2019
- Polizeiliches Abschleppen - FAQs: ADAC.de, 24.09.2019
- Abschleppen ab Privatgrund: Bußgeldkatalog.org, 11.4.2020
- Was gilt beim Abschleppen von privaten Parkplätzen? Anwaltsauskunft.de, 28.05.2018
- Falschparker einfach Abschleppen? Morgenpost.de, 13.05.2018
Private Knöllchen?
Welche Privatparkplatz-Rechte haben Eigentümer und Mieter?
Den Privaten Besitzern oder Mietern von Parkplätzen kann die Polizei nicht weiterhelfen, da es sich um nicht um Oeffentlichen Raum handelt.
Was gibt es für Möglichkeiten, Falschparkierer dennoch abzustrafen?
- Ausgezeichnete Zusammenfassung über den Umgang mit Falschparkierern: Playfair-Parking.de
- Auswahl von Privaten Parkplatzkontrolldiensten:
Parkplatzdieb.de / Park-Collect.de
- Online Pranger für Falschparker sind in Deutschland illegal!
- Kfz-Kennzeichen ermitteln: Punkte-Flensburg.de